Isabella Minfblog

Ein weiteres tolles WordPress-Blog

Tipps zum Reifenwechsel 30. April 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 09:51

Selbst ist der Mann und die Frau. Wer sich am liebsten persönlich die Finger schmutzig macht, steckt die Reifen in Eigenregie um. “Der Verzicht auf Fachwerkstätten birgt allerdings das Risiko, dass nicht alles richtig gemacht wird.

Achtet auf:

  • Reifendimension: kann nicht nur eine Strafe, sondern auch Schäden für das Auto bringen
  • Reifengröße: nur was im Typenschein steht ist erlaubt!
  • Radschrauben müssen gleichmäßig angezogen werden, und nach rund 50km nachgezogen werden
  • Luftdruck kontrollieren!
  • vier gleiche Reifen
  • Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter
  • die besseren Reifen mit mehr Profil immer an der Hinterachse montieren

Reifentests können beim ÖAMTC druchgeführt werden. Mehr dazu hier …


Urheberrechtsverletzung 22. April 2008

Abgelegt unter: Medieninformatik — admin @ 10:08

Im Fall Natscha Kampusch wurden von Zeitpunkt ihrer Entführung bis zum ersten Interview Kindergartenfotos veröffentlicht, ohne die Zustimmung der Fotografin Eva-Maria Painer. Diese klagte, under erhielt Schadensersatz in Millionenhöhe. Mehr dazu hier…

 Ein weiteres Beispiel für Urheberrechtsverletztung ist die Veröffentlichung der “Schmuse-Bilder” von Karl Heinz Krasser und Fiona Swarovski. Die Fotos zeigen die beiden im Pariser Flughafen. Karl Heinz Krasser fühlte sich persönlich verletzt und klagte. Mehr dazu hier…


Ölspuren 21. April 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 08:39

sind durch Unfälle oder technische Mängel an Fahrzeugen bedingte Verunreinigungne der Straße durch austretende Treibstoffe und Motorölen. Ölspuren werden oft auch von Fahrzeugen hinterlassen, wenn der Tankdeckel nicht ordentlich geschlossen ist. Eine Ölspur kann manchmal über einige Kilometer verlaufen und vor allem in Kurven ist die Spur wegen des herausschwappenden Treibstoffs dann stärker zu bemerken.

Ölspuren verursachen eine rutschige Fahrbahn und stellen somit eine gefährdung des Verkers dar, die zu Unfällen führen kann. Deshalb und auch aus Gründen des Umweltschutzes ist es notwendig, Ölspuren umgehend und gründlich verschwinden zu lassen. Meistens machen diese Reinigung Straßenerhalter oder bei schweren Unfällen auch die Feuerwehr.

Vor Ölspuren gewarnt wird man mit folgendem Verkehrszeichen:


London 15. April 2008

Abgelegt unter: Fotografie — admin @ 10:31


London

Ursprünglich hochgeladen von wilhelm.isabella

Tower Bridge in London


E-Prüfzeichen 10. April 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 10:10

Im Vorherigen Eintrag habe ich öfters das E-Prüfzeichen verwendet. Das E-Prüfzeichen ist eine Kennzeichnung von gehehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Es soll besagen, dass für die gekennzeichneten Bauteile von einem ausländischen Staat Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, die von den deuchtschen bzw. europäischen Behörden anerkannt werden.

Das Prüfzeichen hat zwei Ausführungen. Das eine besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.

Die andere Form unterscheidet sich davon durch den klein geschriebenen Buchstaben „e“ und einem Rechteck statt des Kreises. Prüfzeichen mit dem kleinen „e“ werden nur in der Europäischen Union akzeptiert. Prüfzeichen mit dem großen „E“ werden in der Europäischen Union sowie in zusätzlichen Ländern akzeptiert, die nicht zur EU gehören.


TÜV Österreich 2. April 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 09:37

= Technischer Überwachungsverein

Bevor du mit dem Auto auf die Straße darfst, muss du den TÜV machen lassen. Besteht dein Auto die Kriterien, erhält es die TÜV Plakette die auf dem Kennzeichen angegeben wird.

Bei sonstigem Sonderanbau an deinem Auto brauchst du auch ein Gutachten.

Dabei werden folgende Kriterien überprüft:

  • Rad- Reifenkombination: Rollumfang, Tachoangleichung vornehmen
  • Radabdeckung: 30° nach vorne ab Radmitte sowie 50° hinten,  auch das Material wid geprüft
  • Radfreigängigkeit: Mindestabstand im eingefederten Abstand sollte zum Karosserieteil ca. 10 mm und zu sämtlichen Fahrwerks und Bremsbauteilen mindestens 5 mm sein
  • Bodenfreiheit: Mindestbodenfreiheit sind 11 cm
  • Motortuning
  • Auspuffanlagen
  • Endrohre: Anschweiss- oder Anschraubrohre sind mit TÜV-Gutachten zu empfehlen
  • Lenkräder: zu Beachten ist Kombination Räder, Reifen in Kombination mit Lenkrad
    • Besondere Berücksichtigungspunkte:
      • Servolenkung (Speziell in Verbindung mit Breitreifen)
      • Airbagsystem Pro Contain (Audi)
      • winkelverstellbare Lenksäule
      • höhenverstellbarer Fahrersitz
      • Excenterring zwischen Lenkrad und Nabe eventuell zu verwenden.
    • Eintragunsfähige Grössen bis 28 cm möglich (je Fahrzeugtyp)
  • Aerodynamikbauteile: müssen mit Anbaugutachten sowie Verwendungsfähigkeit für ihren Fahrzeugtyp ausgerüstet sein
  • Beleuchtungseinrichtung: Leuchtenbauteile müssen mit E-Prüfzeichen gekennzeichnet sein, Self-Made lackierte oder beschichtete Leuchten sind ausnahmslos verboten
  • Scheibentönungsfolien: nur Republik-Österreich geprüfte Tönungsfolien verwenden
  • Spurverbreiterung: beachten die ET-Grenze
  • Frontblenden
  • Spiegeländerung: müssen ECE-Genehmigt sein
  • Sitze: Verstellfunktionen müssen erhalten bleiben
  • Gurte: nur mit E-Prüfzeichen
  • Überrollbügle oder Käfige: empfohlen werden Wiechers doer HEigo Bauteile - 1A Qualität und Passform
  • Streben: Dom-, Quer- und Fahrwerksstreben hinten sind eintragungsfähige Bauteile

Geisterahrer! Was tun? 27. März 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 08:15

Es ist der Albtraum jedes Autofahrers: Der Verkehrsfunk meldet einen Geisterfahrer auf einem Autobahnabschnitt, auf dem man gerade selbst unterwegs ist. “Wichtig ist, dass man nicht in Panik verfällt!

Geisterfahrer sind unberechenbar. Um einen Unfall zu vermeiden ist es wichtig folgende Regeln einzhalten, um ein sichers weiterfahren zu Ermöhlichen:

  • Rechts bleiben und auf gar keinen Fall überholen.
  • Möglichst ruhig bleiben.
  • Tempo reduzieren - eventuell notwendige Ausweichmanöver müssen im niedrigen Geschwindigkeitsbereich durchgeführt werden, sonst droht Schleudergefahr.
  • Alarmblinkanlage einschalten.
  • Nach Möglichkeit einen Parkplatz aufsuchen und warten bis über das Radio eine Entwarnung durchgegeben wird.
  • Wenn man einen Geisterfahrer sieht, sollte man über die nächste Notrufsäule die Autobahnmeisterei alarmieren. Dadurch kann automatisch der genaue Standort ermittelt werden.
  • Beim Hilferuf mit dem Handy muss man auf die genauen Autobahnkilometer achten, um den Abschnitt sagen zu können.

Wenn du selber als Geisterfahrer unterwegs bist:

  • Sofort das Tempo reduzieren.
  • So weit wie möglich an den nächstgelegenen Fahrbahnrand fahren, sofort anhalten, hinter der Leitplanke Schutz suchen und auf das Eintreffen der Exekutive warten.
  • Niemals die Fahrbahn kreuzen, weil man im Stress leicht ein sich näherndes Fahrzeug übersehen kann.
  • Auf keinen Fall versuchen mit dem Fahrzeug zu wenden oder mit dem Rückwärtsgang die Autobahn wieder zu verlassen, denn das Risiko, dadurch herankommende Fahrzeuge zu gefährden, ist viel zu hoch.

Natürlich hoffe ich dass ihr nie in eine solche Situation kommt. Doch wenn ihr diese Regeln befolgt kann ein Unfall mit schrecklichen Folgen vermieden werden.

 Geisterfahrer

Gute Fahrt!


Theorie Üben 21. März 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 15:08

Nun beginnt das Üben mit der Theorie CD. Wie schon in meinem Blog erwähnt kannst du mit der Erfolgsgarantie deine Theoretische Prüfung gratis ein zweites Mal machen wenns nicht gleich aufs erste Mal klappt.

Damit du auch ohne CD schaun kannst ob du die Prüfung schaffen würdest, habe ich einen Link zu einer Simulierten Führerschein Prüfung gesucht und gefunden.

Viel Spaß!


3000 Kilometer 12. März 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 20:18

Endlich geschafft! Ich bin meine 3000 Kilometer gefahren. Die letzten 1000 Kilometer waren mit Abstand die längsten. Es ist warscheinlich daran gelegen, dass ich nicht mehr alle kleinen Fahrten dokumentiert habe,  aber trotz dem habe ich relativ lange gebraucht . In diesen letzten Kilometern bin ich unter anderem nach Haus im Ennstal (Steiermark), nach Kötschach Mauten (Kärnten) und Innsbruck gefahren. Auf der Autobahn fühle ich mich schon relativ sicher, doch in der Stadt muss ich noch viel üben. Leider sind es noch fast vier Monate bis zu meinem Geburtstag, also muss ich mit den Prüfungen noch ein bisschen warten. Natürlich werde ich auch weiter mit dem L17 Taferl fahren und Erfahrungen sammeln, damit ich dann auf die Prüfung 100%ig sicher bin. Bis dahin halte ich euch natürlich auf dem laufenden, und ob ich die Prüfung geschafft habe und was die schwierigkeiten waren werde ich euch natürlich auch berichten.


Vorschriftenzeichen 3. März 2008

Abgelegt unter: L17 — admin @ 11:24

Vorschriftszeichen werden vor der Stelle, für die sie gelten, angebracht.
Die Vorschriftszeichen werden in drei Gruppen eingeteilt:

Verbots- oder Beschränkungszeichen
Gebotszeichen
Vorrangzeichen

1 Verbots- und Beschränkungszeichen

“Fahrverbot (in beiden Richtungen)”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.

“Einfahrt verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Einfahrt verboten ist. Mit einer Zusatztafel können bestimmte Fahrzeuggruppen wie beispielsweise Fahrräder und öffentlicher Verkehr (Linienbus, Straßenbahn) ausgenommen werden. In Wohnstraßen dürfen Fahrräder auch ohne Ausnahmegenehmigung gegen die Einbahn fahren.

“Einbiegen nach rechts verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Einbiegen in die nächste Quergasse nach rechts verboten ist.

“Umkehren verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass an der betreffenden Straßenstelle oder Kreuzung das Umkehren verboten ist.

“Überholen verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Andere Fahrzeuge als mehrspurige KFZ (Fahrräder, einspurige Krafträder, Fuhrwerke) dürfen, sofern ein gefahrloses Überholen möglich ist, überholt werden.

“Fahrverbot für über … Meter hohe Fahrzeuge”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Höhe die im Zeichen angegebene Höhe überschreitet, verboten ist.

“Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist.

“Parken verboten”
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel “Anfang” den Beginn und mit der Zusatztafel “Ende” das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist (Halten für zehn Minuten ist erlaubt). Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Mit einer Zusatztafel kann das Parkverbot auf gewisse Stunden beziehungsweise bestimmte Tage eingeschränkt

“Halten und Parken verboten”
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel “Anfang” den Beginn und mit der Zusatztafel “Ende” das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift “ausgenommen Zustelldienste” zeigt an, dass das rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom Halteverbot ausgenommen ist. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift “ausgenommen Ladetätigkeit” zeigt eine Ladezone an.

2 Gebotszeichen

“Vorgeschriebene Fahrtrichtung”
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen (das Umkehren ist in diesem Bereich verboten).

“Radweg”
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von einspurigen Fahrrädern nur den Radweg benützen dürfen.


“Gehweg”
Dieses Zeichen zeigt einen Gehweg an.

3 Vorrangzeichen

“Vorrang geben”
Dieses Zeichen zeigt an, dass Vorrang zu geben ist. Es wird vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr angebracht, sofern nicht das Vorschriftszeichen “Halt” erforderlich ist.


“Halt”
Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht.


 

“Vorrangstraße”
Dieses Zeichen zeigt den Beginn und den Verlauf einer Vorrangstraße an. Wenn eine Vorrangstraße auf einer Kreuzung die Richtung ihres Verlaufes ändert, wird dies durch eine Zusatztafel erkennbar gemacht.


 

“Ende der Vorrangstraße”
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Vorrangstraße an.


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