Vorschriftszeichen werden vor der Stelle, für die sie gelten, angebracht.
Die Vorschriftszeichen werden in drei Gruppen eingeteilt:
Verbots- oder Beschränkungszeichen
Gebotszeichen
Vorrangzeichen
1 Verbots- und Beschränkungszeichen
“Fahrverbot (in beiden Richtungen)”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.

“Einfahrt verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass die Einfahrt verboten ist. Mit einer Zusatztafel können bestimmte Fahrzeuggruppen wie beispielsweise Fahrräder und öffentlicher Verkehr (Linienbus, Straßenbahn) ausgenommen werden. In Wohnstraßen dürfen Fahrräder auch ohne Ausnahmegenehmigung gegen die Einbahn fahren.

“Einbiegen nach rechts verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Einbiegen in die nächste Quergasse nach rechts verboten ist.

“Umkehren verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass an der betreffenden Straßenstelle oder Kreuzung das Umkehren verboten ist.

“Überholen verboten”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Andere Fahrzeuge als mehrspurige KFZ (Fahrräder, einspurige Krafträder, Fuhrwerke) dürfen, sofern ein gefahrloses Überholen möglich ist, überholt werden.

“Fahrverbot für über … Meter hohe Fahrzeuge”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrzeugen, deren größte Höhe die im Zeichen angegebene Höhe überschreitet, verboten ist.

“Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)”
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist.

“Parken verboten”
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel “Anfang” den Beginn und mit der Zusatztafel “Ende” das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist (Halten für zehn Minuten ist erlaubt). Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Mit einer Zusatztafel kann das Parkverbot auf gewisse Stunden beziehungsweise bestimmte Tage eingeschränkt

“Halten und Parken verboten”
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel “Anfang” den Beginn und mit der Zusatztafel “Ende” das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift “ausgenommen Zustelldienste” zeigt an, dass das rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom Halteverbot ausgenommen ist. Eine Zusatztafel mit der Aufschrift “ausgenommen Ladetätigkeit” zeigt eine Ladezone an.

2 Gebotszeichen
“Vorgeschriebene Fahrtrichtung”
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung fahren dürfen (das Umkehren ist in diesem Bereich verboten).

“Radweg”
Dieses Zeichen zeigt an, dass Lenker von einspurigen Fahrrädern nur den Radweg benützen dürfen.

“Gehweg”
Dieses Zeichen zeigt einen Gehweg an.

3 Vorrangzeichen
“Vorrang geben”
Dieses Zeichen zeigt an, dass Vorrang zu geben ist. Es wird vor einer Kreuzung mit einer Vorrangstraße oder mit einer Straße mit starkem Verkehr angebracht, sofern nicht das Vorschriftszeichen “Halt” erforderlich ist.

“Halt”
Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht.

“Vorrangstraße”
Dieses Zeichen zeigt den Beginn und den Verlauf einer Vorrangstraße an. Wenn eine Vorrangstraße auf einer Kreuzung die Richtung ihres Verlaufes ändert, wird dies durch eine Zusatztafel erkennbar gemacht.

“Ende der Vorrangstraße”
Dieses Zeichen zeigt das Ende einer Vorrangstraße an.
